Rechtsprechung
VG Stuttgart, 03.08.2015 - 6 K 1719/15 |
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.08.2015 - 6 K 1719/15
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2015 - 4 S 2332/15
- BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15
Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. August 2015 - 6 K 1719/15 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. - DGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - DGH 2/15
Richterdienstrecht in Baden-Württemberg: Vorläufiger Rechtsschutz im …
Zudem beantragte er am 07.04.2015 beim Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 6 K 1719/15) den Erlass einer einstweiligen Anordnung.Mit Beschluss vom 03.08.2015 - 6 K 1719/15 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue Auswahlentscheidung getroffen worden ist.
Sein vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart im Verfahren 6 K 1719/15 gestellter Hilfsantrag ist im Übrigen dem hier gestellten Antrag Nr. 3 c) nahezu wortgleich.
- VG Stuttgart, 30.11.2015 - 6 K 3697/15
Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters …
Ungeachtet der Tatsache, dass die Entscheidung des Dienstgerichtshofes für die Entscheidung der Kammer nicht vorgreiflich ist (so bereits Beschl. v. 03.08.2015; S. 3 und 4; und ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.10.2015 - 4 S 1733/15 - S. 4 bis 10 des Entscheidungsabdrucks) und für die Kammer auch keine rechtliche Bindungswirkung entfalten dürfte, hält die Kammer die Ausführungen des Dienstgerichtshofes in jeder Hinsicht für plausibel und in der Sache für überzeugend.